Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen der multicareer Akademie, einem Geschäftsbereich der multicareer GmbH, (im Folgenden „Akademie“ genannt). Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl:
Selbstbucher sein, also Teilnehmende, die sich selbst zur Fort- oder Weiterbildung anmelden. Als Selbstbucher gilt auch eine Person, die von ihrem Unternehmen mit der Buchung einer Fort- oder Weiterbildung beauftragt wird; Unternehmen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) sein, die Mitarbeitende zur Fort- oder Weiterbildung anmelden. Selbstbucher und entsandte Mitarbeitende sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sofern der Zweck der bestellten Leistungen nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Ein Unternehmer (im Folgenden ebenfalls „Auftraggeber“ genannt) ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Selbstbucher und entsandte Mitarbeitende werden im Folgenden gemeinsam als „Teilnehmer“ bezeichnet.
(2) Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
(3) Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit unter https://www.multicareer-akademie.de abrufbar.
(4) Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB ausschließlich die männliche Sprachform verwendet. Diese knüpft nicht an ein Geschlecht an, sondern ist genderneutral zu verstehen.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind Bildungsmaßnahmen der multicareer Akademie. Diese Maßnahmen können Fort- und Weiterbildungen sowie das Ablegen von Kenntnisprüfungen umfassen. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem:
Präsenzunterricht und Prüfungen am Standort der multicareer Akademie, an externen Tagungsorten oder in virtuellen Lernräumen,
Projekttage, fachpraktische Exkursionen und Unterweisungen, berufliche Hospitationen und Praktika, die Nutzung von durch die multicareer Akademie bereitgestellten Lernprogrammen.
(2) Übernachtungs-, Fahrt- und Verpflegungskosten sind nicht im Leistungsumfang enthalten und werden von der multicareer Akademie nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
2.1 Vertragsschluss
1) Zur Teilnahme an einer Maßnahme der Akademie kann sich jede natürliche Person online auf der Webseite der Akademie anmelden, sofern die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
(2) Auch Auftraggeber können Mitarbeitende zur Teilnahme an einer Maßnahme anmelden, sofern diese Personen die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
(3) Der Teilnehmervertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer auf der Website der multicareer Akademie eine Maßnahme verbindlich bucht und im Rahmen dieses Vorgangs den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich zustimmt. Die Buchung stellt ein rechtsverbindliches Vertragsangebot dar, das mit der elektronischen Bestätigung durch die Akademie angenommen wird.
(4) Sofern der Teilnehmer oder Auftraggeber eine geförderte Maßnahme nach SGB II oder SGB III in Anspruch nehmen möchte, ist vor Vertragsschluss eine gültige Finanzierungszusage des jeweiligen Kostenträgers (z. B. Bildungsgutschein) vorzulegen.
(5) Schriftliche Mitteilungen der Akademie erfolgen an die im Vertrag angegebene Adresse des Teilnehmenden. Zusätzlich können während der Maßnahme Informationen über die Kommunikationsplattform Microsoft Teams übermittelt werden – insbesondere solche, die den Kursablauf betreffen.
(6) Änderungen der Wohnanschrift oder Kontaktdaten sind der Akademie vom Teilnehmenden unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2.2 Maßnahmeort
(1) Fort- und Weiterbildungen oder Kenntnisprüfungen finden i.d.R. an den Standorten der Akademie statt. Die praktische Kenntnisprüfung i.d.R. beim Arbeitgeber oder in unseren Skillslab. Der Teilnehmer hat die aushängende Hausordnung zu beachten.
(2) Im Falle einer geförderten Maßnahme nach SGB II oder SGB III, insbesondere eines Bildungsgutscheins, ist die Zustimmung des Kostenträgers zum Maßnahmeort erforderlich. Der Auftraggeber oder Teilnehmer werden die Zustimmung des Kostenträgers selbstständig einholen und die Akademie hierüber vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder per E-Mail informieren.
2.3 Maßnahmeablauf
(1) Der Teilnehmer erhält bei Maßnahmebeginn eine Aufstellung aller Unterrichtstage.
Das Curriculum oder der Rahmenplan dienen als Leitfaden, um die Lernziele des Bausteins/Themenfeldes bestmöglich zu erreichen.
(2) Die Trainer übernehmen dabei die Rolle der Lernorganisatoren und Lernbegleiter. Abhängig von den Vorkenntnissen und der Zusammensetzung der Lerngruppe priorisieren und gewichten sie die Unterrichtsinhalte. Sie justieren dabei die zeitlich-inhaltliche Verteilung des Curriculums oder des Rahmenplans und können Themen verkürzen oder verlängern, wenn es dem Lernfortschritt der Kursgruppe dient.
(3) Die Anwesenheiten werden erfasst.
Im Falle einer Bafög Förderung werden dem Teilnehmer die An- und Abwesenheitszeiten als Nachweis zur Verfügung gestellt oder direkt dem Bafög Amt übermittelt.
Ist der Teilnehmer ein Selbstzahler oder zahlt der Auftraggeber für einen entsandten Mitarbeiter, ist der Akademie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Abwesenheiten bei Teilnehmern mit Förderung durch die AfA/ Jobcenter werden nach deren Vorgaben an den Kostenträger gemeldet, inklusive einer Einschätzung zur Erreichung des Maßnahmezieles.
2.4 Lernmittel und Lernplatz
(1) Die Akademie stellt jedem Teilnehmer für die Dauer der Maßnahme einen persönlichen Lernplatz zur Verfügung, sofern die Teilnahme vor Ort erfolgt. Darüber hinaus erhält der Teilnehmer kursbegleitende Lernmittel, soweit diese Bestandteil der gebuchten Maßnahme sind.
(2) Sofern digitale Lernmittel Bestandteil des gebuchten Produkts sind, kann es erforderlich sein, dass sich der Teilnehmer auf Online-Plattformen von Drittanbietern registriert. Dabei kann die Angabe personenbezogener Daten notwendig sein und es müssen unter Umständen Nutzungs- oder Vertragsbedingungen dieser Drittanbieter akzeptiert werden. Die Nutzung der digitalen Lernmittel setzt die erfolgreiche Registrierung voraus. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Bereitstellung entsprechender Printversionen durch die multicareer Akademie.
(3) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass entsandte Mitarbeitende die genannten Pflichten einhalten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Im Falle eines vorzeitigen Austritts aus der Maßnahme sind sämtliche Lernmittel – sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form – die Inhalte nicht absolvierter Unterrichtseinheiten betreffen, unverzüglich an die multicareer Akademie zurückzugeben.
2.5 Änderung der Maßnahme; Absage
(1) Die Akademie behält sich vor, die Maßnahme bis spätestens einen Werktag vor Beginn aus wichtigen Gründen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor bei: höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse, Pandemien, Hackerangriffe), Streik, Stromausfall, Störungen oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, kurzfristigem Ausfall von Dozenten, der nicht durch Ersatz kompensiert werden kann, Nichterreichen der für die Maßnahme vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl.
(2) Darüber hinaus ist die Akademie berechtigt, während der laufenden Maßnahme:
den Durchführungsort zu ändern, sofern dies für die Teilnehmer zumutbar ist, Änderungen im Ablauf vorzunehmen (z. B. bei technischen Anpassungen, Dozentenausfall oder -wechsel) zwischen Präsenz- und Online-Formaten zu wechseln, sofern dadurch der Maßnahmezweck weiterhin erfüllt wird.
(3) Solche Änderungen berechtigen den Selbstbucher oder den Auftraggeber nicht zur Minderung der Teilnahmegebühren oder zum Rücktritt vom Vertrag, sofern die Änderungen zumutbar sind und der Maßnahmezweck erhalten bleibt.
(4) Die Akademie wird sich bemühen, Änderungen oder Absagen so frühzeitig wie möglich bekannt zu geben.
3. Gebühren
3.1 Zahlungsbedingungen
(1) Die in der Anmeldung vereinbarten Teilnahmegebühren werden dem Selbstbucher oder Auftraggeber grundsätzlich als Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Eine Ratenzahlung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit der Akademie möglich.
(2) Der Rechnungsbetrag ist – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das unter Ziffer 3.2 angegebene Konto der Akademie zu überweisen.
(3) Im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung sind die jeweiligen Monatsraten zu den individuell festgelegten Terminen fällig. Die letzte Rate muss spätestens vor Ende der Maßnahme vollständig gezahlt sein.
3.2 Bankverbindung
multicareer GmbH
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE05 8505 0300 0221 3216 16
BIC: OSDDD81XXX
3.3 Abtretungserklärung bei öffentlicher Förderung
(1) Sofern ein Teilnehmer oder Auftraggeber die Maßnahme mittels öffentlicher Förderung (z. B. nach SGB II, SGB III oder SGB IX) finanziert, kann der Selbstbucher oder Auftraggeber die Gebührenansprüche gegenüber dem zuständigen Kostenträger an die Akademie abtreten. In Höhe des abgetretenen Betrags ist er von der Zahlungspflicht gegenüber der Akademie befreit.
(2) Der Selbstbucher oder Auftraggeber ist verpflichtet, den geschlossenen Vertrag umgehend dem zuständigen Kostenträger vorzulegen und den Antrag auf Förderung fristgerecht einzureichen.
(3) Der schriftliche Nachweis über die bewilligte Förderung (z. B. Bildungsgutschein oder Kostenübernahmeerklärung) ist unverzüglich nach Erhalt der Akademie vorzulegen.
(4) Änderungen der Fördervoraussetzungen oder des Förderstatus sind der Akademie umgehend mitzuteilen.
(5) Lehrgangskosten, die vom Kostenträger versehentlich direkt an den Selbstbucher oder Auftraggeber ausgezahlt werden, sind unverzüglich in voller Höhe an die Akademie weiterzuleiten.
3.4 Gebührenrückstände und Mahnwesen
(1) Für die fristgerechte Zahlung der Teilnahmegebühren ist ausschließlich der Selbstbucher oder Auftraggeber verantwortlich.
(2) Erfolgt die Zahlung nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin, wird die Akademie zunächst eine Mahnung versenden. Bleibt die Zahlung auch nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Mahnung aus, ist die Akademie berechtigt, den Vertrag gemäß Ziffer 5.2 dieser AGB außerordentlich zu kündigen.
(3) Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des fälligen Betrags auf dem Bankkonto der Akademie.
4. Widerruf, Rücktritt und Kündigung
4.1 Widerrufsbelehrung für Verbraucher (Selbstbucher)
Widerrufsrecht
Verbraucher, die im Sinne des § 13 BGB handeln und einen Vertrag mit der multicareer Akademie online, per E-Mail, telefonisch oder postalisch abgeschlossen haben, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:
Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen binnen vierzehn Tagen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, benötigt die Akademie eine eindeutige Erklärung, über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen: postalisch, telefonisch oder per E-Mail an die Akademie:
Adresse: multicareer GmbH, multicareer Akademie
Berthold-Brecht-Allee 24
01309 Dresden
Telefon: (0351) 4 79 98 50
E-Mail: anerkennung@mc-akademie.de.
Sie können dafür das auf unserer Website bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle von Ihnen geleisteten Zahlungen, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich aus einer von Ihnen gewählten abweichenden Lieferart ergeben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem uns Ihre Widerrufserklärung zugegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Maßnahme bereits während der Widerrufsfrist beginnt, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Rücktritt und Kündigung
5.1 Rücktritt und Kündigung durch Selbstbucher oder Auftraggeber
(1) Rücktritts- und Kündigungserklärungen des Selbstbuchers oder Auftraggebers bedürfen stets der Textform, z. B. per E-Mail oder Brief). Das bloße Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Rücktritt oder Kündigung.
(2) Ein Rücktritt vom Teilnahmevertrag ist bis spätestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. acht Wochen vor einer Prüfung möglich. Bei geförderten Maßnahmen ist ein Rücktritt grundsätzlich nur mit Zustimmung des Kostenträgers möglich. In diesem Fall ist der Rücktritt gebührenfrei.
(3) Erfolgt der Rücktritt weniger als 21 Tage vor Maßnahmebeginn, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 % der Fortbildungskosten erhoben. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Rücktrittserklärung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
(4) Stornierungsgebühren entstehen nicht, wenn der Selbstbucher oder Auftraggeber nachweist, dass der Schaden der Akademie wesentlich geringer ist, als die erhobenen Stornierungsgebühren oder wenn ein Ersatzteilnehmer vor Beginn der Maßnahme in das Vertragsverhältnis eintritt.
(5) Wird eine beantragte Förderung nach dem SGB II oder SGB III nicht bewilligt, kann der Selbstbucher oder Auftraggeber unverzüglich und gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten, sofern bis dahin keine Teilnahme an der Maßnahme erfolgt ist.
5.2 Rücktritt und Kündigung durch die Akademie
(1) Rücktritte und Kündigungen durch die Akademie bedürfen immer der Schriftform. In Fällen: höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse, Pandemien, Hackerangriffe), Streik, Stromausfall, Störungen oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, kurzfristigem Ausfall von Dozenten, der nicht durch Ersatz kompensiert werden kann, Nichterreichen der für die Maßnahme vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl, ist die Akademie berechtigt, die Maßnahme abzusagen.
(2) Etwaige Ansprüche des Selbstbuchers oder Auftraggebers über die gesetzlichen Ansprüche aus dem gesetzlichen Rückgewährschuldverhältnis hinaus sind ausgeschlossen.
5.3 Außerordentliche Kündigung durch die Akademie
(1) Die Akademie ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertrags bis zum regulären Vertragsende oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar machen.
Als wichtiger Grund gelten insbesondere: der Wegfall der Förderzusage, sofern keine alternative Finanzierung durch den Teilnehmer oder Auftraggeber nachgewiesen wird, unrichtige Angaben zur Person des Teilnehmers oder zu den Zugangsvoraussetzungen bei Vertragsschluss, wiederholte Verstöße des Teilnehmers oder Auftraggebers gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, trotz schriftlicher Aufforderung zur Unterlassung, Gebührenrückstände gemäß Ziffer 3.4 dieser AGB, wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung, trotz Aufforderung zur Unterlassung, im Falle eines Vertragsschlusses mit einem Auftraggeber: der Verstoß gegen Einwirkungspflichten gemäß Ziffer 6., trotz Aufforderung zur Abhilfe.
(2) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch die Akademie werden bereits fällige Gebühren nicht zurückerstattet.
6. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass der von ihm entsandte Mitarbeiter alle Pflichten einhält, die auch einem Selbstbucher obliegen. Dies betrifft insbesondere:
– die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
– die Beachtung urheberrechtlicher Vorgaben,
– den sorgfältigen und pfleglichen Umgang mit überlassenen Materialien, technischen Geräten und sonstigen Gegenständen.
Diese Einwirkungspflicht besteht auch dann, wenn sie an den jeweiligen Regelungsstellen dieser AGB nicht ausdrücklich erwähnt ist.
(2) Die Einhaltung dieser Einwirkungspflicht stellt eine wesentliche Hauptleistungspflicht des Auftraggebers dar.
(3) Verletzt der Auftraggeber seine Einwirkungspflicht trotz entsprechender Aufforderung durch die Akademie kann dies gemäß Ziffer 5.4 dieser AGB eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch die Akademie rechtfertigen.
7. Haftung und Schutz
7.1 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung: Die Akademie haftet uneingeschränkt:
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei Schäden, die durch die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verursacht wurden, sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Akademie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von der Akademie der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
(3) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von der Akademie.
(4) Im Falle eines von der Akademie zu vertretenden Datenverlusts haftet die Akademie nur für solche Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Teilnehmer entstanden wären.
(5) Diese Einschränkung entfällt, wenn die Datensicherung aus von der Akademie zu vertretenen Gründen behindert und unmöglich war.
7.2 Diebstahl
Die Akademie behält sich vor, jeden Diebstahl fremden Eigentums sowie die Verletzung von Urheberrechten juristisch zu verfolgen.
7.3 Unfallversicherungsschutz
(1) Bei der Akademie ist während der Maßnahme jeder Teilnehmer mit Förderung über SGB III oder SGB II über die Verwaltungs- Berufsgenossenschaft, Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg , im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unfallversichert. Unfälle[BM2] sind unverzüglich der Akademie und der AfA zu melden.
(2) Beschäftigte Teilnehmer sind während der Maßnahme weiterhin über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert. Unfälle sind unverzüglich der Akademie und dem Arbeitgeber zu melden.
8. Urheberrecht, Rechteeinräumung
8.1 Urheberrecht
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche bestehenden Urheberrechte sowie verwandte Schutzrechte zu beachten. Die von der Akademie bereitgestellten Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Maßnahme zu Unterrichtszwecken verwendet werden. Jegliche darüberhinausgehende Nutzung – insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Weitergabe, auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger und schriftlicher Genehmigung der Akademie gestattet.
(2) Untersagt sind insbesondere:
– das Anfertigen von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen jeglicher Art,
– das Erstellen von Screenshots oder Mitschnitten des Unterrichts,
– die Veröffentlichung oder Weitergabe der Inhalte an Dritte.
Alle Rechte an Ton-, Bild- und Videoaufnahmen verbleiben ausschließlich bei der Akademie.
(3) Der Teilnehmer stellt die Akademie von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen resultieren.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf etwaig entsandte Teilnehmer dahingehend einzuwirken, dass diese die vorgenannten Verpflichtungen vollumfänglich einhalten (vgl. Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
8.2 Rechteeinräumung
(1) Der Teilnehmer räumt der Akademie unentgeltlich einfache, übertragbare sowie zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrechte an sämtlichen Produkten ein, die er im Rahmen der Bildungsmaßnahme – allein oder gemeinsam mit anderen Teilnehmern und/oder dem Trainer – erstellt, sofern dem Teilnehmer an diesen Produkten Urheberrechte oder Rechte an schutzrechtsfähigen Erfindungen oder Schöpfungen zustehen.
(2) Die Rechteeinräumung umfasst sämtliche bekannten Nutzungsarten, die dem Zweck der Maßnahme dienen oder für die Akademie sowie ein ggf. beteiligtes Partnerunternehmen, für das das Produkt erstellt wurde, von Bedeutung sind. Die Akademie ist berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Partnerunternehmen weiterzugeben.
(3) Der Teilnehmer versichert, bei der Erstellung der Produkte keine Rechte Dritter – insbesondere Schutz- und Urheberrechte – zu verletzen. Er verpflichtet sich zudem, auf Anforderung einen gesonderten Lizenzvertrag mit der Akademie im Hinblick auf das jeweilige Produkt abzuschließen.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, darauf hinzuwirken, dass entsandte Mitarbeiter diese Pflichten einhalten (vgl. Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
9. Technik und Nutzungsrecht
9.1 Hardware, Software, Internet
(1) Die Teilnehmer der Akademie sind verpflichtet, mit der bereitgestellten technischen Ausstattung sorgfältig und verantwortungsbewusst umzugehen. Die zur Verfügung gestellte Hard- und Software sowie die Netzzugänge dürfen ausschließlich im Rahmen der Maßnahme und unter Beachtung geltender gesetzlicher Vorschriften genutzt werden.
(2) Insbesondere ist es untersagt, Inhalte mit gewaltverherrlichendem, pornografischem, rassistischem oder anderweitig rechtswidrigem Charakter in jedweder Form (Text, Bild, Ton) zu speichern, zu übertragen, zu bearbeiten oder zu verbreiten.
(3) Ebenso ist das Kopieren, Verändern oder Löschen fremder Daten sowie andere strafrechtlich relevante Handlungen untersagt; bei entsprechenden Verstößen behält sich die Akademie eine Anzeige bei den zuständigen Behörden vor.
(4) Technische Veränderungen – insbesondere das Entfernen, Austauschen oder eigenmächtige Modifizieren von Hardware sowie Eingriffe in die Softwarekonfiguration – sind untersagt. Ebenso dürfen Server- und Netzwerkstrukturen nicht beeinträchtigt werden. Etwaige technische Störungen, Defekte oder unbefugte Zugriffe sind umgehend einer verantwortlichen Ansprechperson der Akademie zu melden.
(5) Die Teilnehmer sind angehalten, ihre unterrichtsbezogenen Daten täglich extern zu sichern und regelmäßig auf Schadsoftware zu überprüfen. Die Speicherung privater Inhalte wie Filme, Musik, Spiele oder persönlicher Dateien auf Netzlaufwerken, Lernplatz-PCs oder in der bereitgestellten Cloud ist untersagt.
(6) Ein Missbrauch von Softwarelizenzen – z. B. durch unerlaubte Weitergabe oder unzulässige Nutzung – wird dem jeweiligen Lizenzgeber gemeldet. Eine mögliche Schadensregulierung erfolgt in solchen Fällen direkt zwischen dem Lizenzgeber und dem betreffenden Teilnehmenden.
Das eigenständige Installieren von Software – auch kostenfreier – ist nicht gestattet. Zum Schutz der Systemstabilität und zur Sicherstellung eines reibungslosen Unterrichtsbetriebs dürfen bestehende Softwarekomponenten und Systemdateien nicht verändert oder gelöscht werden.
(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass entsandte Mitarbeitende diese Vorgaben einhalten. Weitere Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
9.2 Zugang zur Maßnahme
(1) Erfolgt die Teilnahme an der Maßnahme vom Standort der Akademie aus, stellt die Akademie die erforderliche und durchgängig stabile Internetanbindung zur Verfügung.
(2) Nimmt der Teilnehmer – insbesondere im Falle von Selbstbuchern oder entsandten Mitarbeitenden – von einem externen Ort an der Maßnahme teil (z. B. aus dem Homeoffice), obliegt die Verantwortung für eine stabile und ausreichend leistungsfähige Internetverbindung dem Teilnehmer bzw. dem entsendenden Auftraggeber.
(3) Die Akademie schuldet in diesem Zusammenhang keine Unterstützungsleistungen hinsichtlich der Installation, Konfiguration oder Einrichtung von Hardware oder Software außerhalb der von ihr bereitgestellten IT-Infrastruktur. Ebenso übernimmt die Akademie keine Kosten, die aus der Nutzung externer Infrastruktur entstehen – etwa für häusliche Arbeitsplätze, Internetverbindungen, Strom oder Druckkosten.
(4) Die persönlichen Zugangsdaten zur Lernumgebung sind vom Teilnehmer vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass entsandte Mitarbeitende diese Pflicht beachten. Weitere Hinweise hierzu finden sich unter Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(5) Kurzfristige Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit – etwa im Zuge notwendiger technischer Wartungen, Updates oder Instandhaltungsmaßnahmen – bleiben vorbehalten.
9.3 Nutzungsrechte an bereitgestellter Software
(1) Der Teilnehmer erhält für die Dauer der vertraglichen Maßnahme ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der durch die Akademie bereitgestellten Software. Dies umfasst insbesondere virtuelle Lernräume, Lernplattformen, Kommunikationsmedien, Office-Anwendungen sowie weitere für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Programme.
(2) Die Nutzung ist ausschließlich auf Unterrichtszwecke im Rahmen der jeweiligen Bildungsmaßnahme beschränkt. Eine Verwendung der Software zu privaten, gewerblichen oder sonstigen nicht unterrichtsbezogenen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.
Die fakultative Bereitstellung der Software außerhalb der regulären Unterrichtszeiten für unterrichtsbezogene Tätigkeiten stellt eine freiwillige Zusatzleistung der Akademie dar. Ein Anspruch auf diese zusätzliche Bereitstellung besteht nicht.
(3) Die Akademie behält sich vor, die Verfügbarkeit dieser Leistungen jederzeit einzuschränken oder – insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung – vollständig zu entziehen. Darüber hinaus gelten ergänzend die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen der eingesetzten Softwareanbieter.
(4) Bei einem Verstoß gegen die eingeräumten Nutzungsrechte erlischt das Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung. Der Teilnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, die Nutzung unverzüglich einzustellen. Die Akademie ist berechtigt, den Zugang zu digitalen Plattformen und Systemen unmittelbar zu sperren.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle entsandter Mitarbeitender darauf hinzuwirken, dass diese die vorstehenden Regelungen einhalten. Einzelheiten regelt Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9.4 Nutzung bereitgestellter Unterrichtsaufzeichnungen
(1) Der Teilnehmer erhält für die Dauer der vertraglichen Maßnahme ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der durch die Akademie bereitgestellten Software. Dies umfasst insbesondere virtuelle Lernräume, Lernplattformen, Kommunikationsmedien, Office-Anwendungen sowie weitere für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Programme.
(2) Die Nutzung ist ausschließlich auf Unterrichtszwecke im Rahmen der jeweiligen Bildungsmaßnahme beschränkt. Eine Verwendung der Software zu privaten, gewerblichen oder sonstigen nicht unterrichtsbezogenen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.
Die fakultative Bereitstellung der Software außerhalb der regulären Unterrichtszeiten für unterrichtsbezogene Tätigkeiten stellt eine freiwillige Zusatzleistung der Akademie dar. Ein Anspruch auf diese zusätzliche Bereitstellung besteht nicht.
(3) Die Akademie behält sich vor, die Verfügbarkeit dieser Leistungen jederzeit einzuschränken oder – insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung – vollständig zu entziehen. Darüber hinaus gelten ergänzend die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen der eingesetzten Softwareanbieter.
(4) Bei einem Verstoß gegen die eingeräumten Nutzungsrechte erlischt das Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung. Der Teilnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, die Nutzung unverzüglich einzustellen. Die Akademie ist berechtigt, den Zugang zu digitalen Plattformen und Systemen unmittelbar zu sperren.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle entsandter Mitarbeitender darauf hinzuwirken, dass diese die vorstehenden Regelungen einhalten. Einzelheiten regelt Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10. Schlussbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts.
(2) Nebenabreden zu diesen Bestimmungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen, auch dieser Klausel, bedürfen der Textform.
(3) Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
multicareer Akademie
Dresden, Juli 2025